Das Patchworktestament

Patchworkfamilien sind nach neueren soziologischen Erhebungen die am schnellsten wachsende Familienform in der westlichen Welt. Das Zusammentreffen von Kindern aus gescheiterten Ehen mit dem neuen Partner eines Elternteils führt zu anspruchsvollen Aufgabenstellungen bei der Testamentsgestaltung.

Hierbei muss man sich vor Augen führen, dass sich das gesetzliche Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch auf Verwandten-, Ehegatten und Lebenspartnererbrecht beschränkt. Weil Stiefkinder mit Stiefeltern nicht verwandt sind, werden sie am Nachlass ihrer Stiefeltern weder erb- noch pflichtteilsberechtigt. So bleibt die Erbfolge bei Patchwork-Familien ohne testamentarische Regelung dem Zufall überlassen. Oftmals ist den betroffenen Personen beispielsweise nicht bewusst, dass die Kinder des längstlebenden Partners bei der gesetzlichen Erbfolge, aber auch wenn sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, unangemessen bevorzugt werden. Hinzu kommt, dass in Patchworkfamilien Erbengemeinschaften entstehen können, die unter mehr oder weniger Fremden, jedenfalls aber nicht Verwandten, besonders streitanfällig sind.

Ein Patchworktestament muss u.a. gegebenenfalls die Absicherung des neuen Lebenspartners im Auge haben. Es muss ferner regeln, ob alle Kinder, d.h. die eigenen wie die des Partners, gleich oder unterschiedlich behandelt werden sollen und beachten, welche steuerlichen, insbesondere erbschaftsteuerlichen Auswirkungen sich daraus ergeben. Schließlich sind Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen, die bei unterschiedlicher Behandlung von Stiefkindern und leiblichen Kindern erhebliches Störpotenzial haben.

Rechtzeitige und vorausschauende Beratung tut not.

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