Hochschul­recht

Wir beraten und vertreten Universitäten, Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen auf dem gesamten Gebiet des Hochschulrechts, vom Zulassungsrechtsstreit über Prüfungsangelegenheiten, die Gestaltung von Satzungen und Kooperationsverträgen bis hin zum Dienstrecht der Hochschulbeschäftigten.

Einen besonderen Schwerpunkt der Kanzlei bildet das Hochschulrecht. Ganz gleich, ob es um Zulassungsbeschränkungen, Prüfungs-, Promotions- oder Habilitationsrecht, Verstöße gegen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis oder die Wahl oder Abwahl von Organen oder Organmitgliedern geht: Wir sind der kompetente Partner an Ihrer Seite. Wir prüfen und erarbeiten Forschungs- und Kooperationsverträge gleichermaßen für Sie wie Prüfungsordnungen und sonstige Hochschulsatzungen. Wir begleiten Berufungsverfahren und sonstige Auswahlverfahren ebenso wie Disziplinarverfahren.  Wir beraten Sie umfassend in allen dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen, wie etwa zum Befristungsrecht, Nebentätigkeitsrecht, zum Besoldungsrecht oder zur Lehrverpflichtung.

Wir übernehmen die Prozessführung vor den Verwaltungsgerichten, Arbeitsgerichten und in Amtshaftungsfällen vor den Zivilgerichten. Wir vertreten Universitäten und Hochschulen nicht nur in Zulassungsverfahren und Prüfungsrechtstreitigkeiten, sondern übernehmen auch die Prozessführung bei Konkurrentenrechtsklagen, in Disziplinarverfahren, personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren und sonstigen Klagen von Mitgliedern, Studierenden, Beschäftigten oder Bewerbern.

Zu unserer Klientel gehören auch wissenschaftsnahe Einrichtungen wie private und kirchliche Bildungseinrichtungen.

Themenschwerpunkte sind insbesondere:

  • Hochschulzulassungsrecht und Kapazitätsrecht
  • Berufungsverfahren und sonstige hochschulrechtliche Auswahlverfahren
  • Satzungsrecht
  • Gestaltung von Kooperationsverträgen
  • Prüfungsrecht und Promotionsrecht
  • Entzug von Hochschulgraden und -titeln
  • Recht der Hochschulbeschäftigten (Beamten- und Arbeitsrecht)

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