Steuerrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Investoren, vermögende Private, Erben und Gesellschafter in allen steuerrechtlichen Fragen.

Wir konzipieren steueroptimierte Vertragsgestaltungen und sichern diese mit unserer Expertise im Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Wirtschaftsrecht auch zivilrechtlich ab.

Häufige Themenbereiche sind:

  • Vermeidung von Gewerbesteuer und Scheinselbständigkeit bei freiberuflichen Praxisgemeinschaften und Sozietäten;
  • Erbschaft- und schenkungssteuerliche Optimierung der Unternehmensnachfolge;
  • Vorweggenommene Erbfolgen;
  • Beratung bei Unternehmenskäufen, -verkäufen und Gesellschafterstreitigkeiten;
  • Gestaltung von Geschäftsführergehältern (z.B. Dienstwagen, Tantiemen);
  • Holdingkonstruktionen;
  • Arbeitsverträge mit Angehörigen;
  • Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen auf Ehegatten und Kinder;
  • Wahl der richtigen Gesellschaftsform für Start-Ups und bestehende Unternehmen;
  • Nießbrauchgestaltungen;
  • Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen und zur Besteuerung von Grenzgängern.

Darüber hinaus vertreten wir Sie außergerichtlich in Betriebsprüfungen, bei allen Auseinandersetzungen mit Finanzämtern und vor den Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof.

Wir stehen Ihnen auch in Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, z.B. im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, Schwarzgeld oder Umsatzsteuern, als Verteidiger zur Seite.

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