Immobilien­recht

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, aber auch deren Vermietung, Verpachtung oder Übergabe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erfordern individuelle, fachkundige Beratung und Gestaltungshilfen, wenn unliebsame Überraschungen vermieden werden sollen.

Wir beraten Sie beim Erwerb, der Nutzung und der Verwertung Ihrer Immobilie zu allen Themenstellungen im Grundstücksrecht, Gewerbe- und Wohnungsmietrecht, Erbrecht, Wohnungseigentumsrecht und privaten Baurecht. Wir unterstützen Sie ferner bei allen Grundbuchangelegenheiten.

Zu unseren Mandanten zählen neben Immobilieneigentümern und Bauträgergesellschaften auch Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungsbeiräte.

Das zum 01.12.2020 geänderte Wohnungseigentumsrecht stärkt die Position der Eigentümer mit zahlreichen gesetzlichen Änderungen. Nur durch eine spezialisierte juristische Vertretung lassen sich Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft lösen.

Wir kennen auch die kleinsten Stolperfallen im Mietrecht, helfen Ihnen bei Kündigungen, insbesondere Eigenbedarfskündigungen, und vertreten Sie in Mietstreitigkeiten.

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