Erben und Vererben bedarf insbesondere mit Bezug zum Steuerrecht qualifizierter Beratung durch Spezialisten!
Wir beraten Sie individuell und nach gründlicher Analyse Ihrer Familien- und Vermögensverhältnisse bei der Errichtung einer steueroptimierten letztwilligen Verfügung, sei es in Form eines eigenhändigen oder notariell zu beurkundenden Testamentes, eines gemeinschaftlichen Testamentes oder eines Erbvertrages.
Wir gestalten für Sie vorweggenommene Vermögensübertragungen im betrieblichen und privaten Bereich in Form von Schenkungen, Übergaben gegen wiederkehrende Leistungen (Renten, dauernde Lasten), Familienpools oder Familienstiftungen unter Berücksichtigung ihrer Versorgungsbedürfnisse etwa durch Nießbrauchvorbehalte. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die erbschaft- und ertragsteuerlichen Auswirkungen und helfen bei der Auswahl der richtigen Rechtsinstrumente, wie z.B. der Wahl zwischen Teilungsanordnung und Vermächtnis, zwischen Vor- und Nacherbschaft, Schlusserbschaft oder Ersatzerbschaft und der detaillierten Anordnung einer Testamentsvollstreckung, wenn diese im Einzelfall erforderlich wird.
Wir helfen bei der Formulierung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die auf Ihre individuellen Verhältnisse abgestimmt sind.
Wir unterstützen Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, vertreten sie bei außergerichtlichen Nachlassauseinandersetzungen, in Erbscheinverfahren und, falls nicht anders möglich, auch in Gerichtsverfahren, z.B. auf Feststellung ihrer Erben- bzw. Vermächtnisnehmerstellung oder zur Auseinandersetzung eines Nachlasses sowie auf Zahlung eines Pflichtteils.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in Erbangelegenheiten stehen wir auch gerne als Testamentsvollstrecker zur Verfügung, sei es, um nur einzelne letztwillige Anordnungen durch- und umzusetzen, sei es zum Zwecke der Auseinandersetzung eines Nachlasses, oder in einer auch längerfristigen Verwaltungsvollstreckung zur Sicherung der Unternehmenskontinuität.