Arbeits­recht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber der Privatwirtschaft vom Großunternehmen über das mittelständische Unternehmen bis hin zum Kleinbetrieb ebenso wie öffentliche und kirchliche Arbeitgeber sowie karitative Einrichtungen, Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Selbstständige.

Außerdem stehen wir privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgebern, Betriebs- und Personalräten in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts zur Seite. Wir begleiten sie in Verhandlungen über Interessenausgleich, Sozialplan, Transfergesellschaften, Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Haustarifverträge.

Wir legen Wert auf eine mit unserem Mandanten abgestimmte Strategie, die wir mit unserer fachanwaltlichen Expertise im Arbeitsrecht optimieren. Vertragsgestaltungen entwickeln wir nicht „von der Stange“, sondern berücksichtigen stets Ihre individuellen Anforderungen und die aktuelle Entwicklung in Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Vielfach begleiten wir unsere Mandanten auch bei Um- bzw. Restrukturierungs­maßnahmen, Betriebs­übergängen und -stilllegungen im Team mit unseren Spezialisten im Gesellschafts- und Steuerrecht.

Häufige Themengebiete in unserer täglichen Praxis sind:

  • Beratung und Vertretung von Arbeitgebern bei Abmahnungen sowie Arbeitgeberkündigungen von der strategischen Kündigungsentscheidung, über die Beteiligung von Betriebs- und Personalräten bis hin zum Ausspruch der Kündigung;
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Nebenabreden, Zusatzvereinbarungen zu Vergütungssystemen, Dienstwagen u.a.
  • Gestaltung von Verträgen für Geschäftsführer sowie Prüfung, Überarbeitung und Beendigung bestehender Verträge;
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten sowie in etwaigen Vergleichsgesprächen oder auch gegenüber Behörden wie z.B. den Integrationsämtern;
  • Vertretung von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten bei Kündigungen und Kündigungsschutzprozessen;
  • Begleitung von Einigungsstellen als Beisitzer
  • Beratung in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung
  • Beratung und Verhandlungsführung bei sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowohl auf Arbeitgeber-, als auch auf Betriebsratsseite oder auf Seiten der Mitarbeitervertretungen.

Gerne referieren wir auch zu aktuellen Fachthemen in (Inhouse-)Seminaren für Unternehmen, öffentliche Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte oder Verbände.

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