Verkehrs­recht

Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung des Schadens mit der gegnerischen Kfz-/Haftpflichtversicherung einschließlich der Schadensersatzansprüche wegen Verletzungen, die Sie im Zusammenhang mit einem Unfall erlitten haben.

Wir machen für Sie Reparaturkosten geltend oder entscheiden mit Ihnen, ob auf Gutachterbasis abgerechnet wird. Wir machen eine unfallbedingte Wertminderung des Fahrzeugs, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Mietwagen- und sonstige Kosten, aber – falls erforderlich – auch die Abrechnung auf Basis eines Totalschadens für Sie geltend.

Sind Sie verletzt, prüfen und verfolgen wir für Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld, Ersatz für Haushaltsführungsschaden, Erwerbschaden, Lohnfortzahlung sowie Arzt- und Heilbehandlungskosten.

Wir prüfen ferner Ansprüche des Arbeitgebers, wenn ein Arbeitnehmer durch einen Unfall verletzt wurde und Lohnfortzahlungen geleistet werden mussten.

Sie haben ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug erworben und stellen fest, dass das Fahrzeug Mängel aufweist? Auch bei Neuwagen gibt es Mängel, die der Händler nicht beseitigen kann oder nicht beseitigen will. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Sie sind zu schnell oder bei Rot über die Ampel gefahren, prüfen wir die Folgen (Bußgeld, Fahrverbot) und führen gegebenenfalls ein Einspruchsverfahren gegen einen Bußgeldbescheid für Sie. Wir übernehmen Ihre Verteidigung in verkehrsrechtlichen Strafverfahren und Bußgeldverfahren.

Machen Sie als Beschuldigter oder Betroffener keine Angaben zur Sache gegenüber der Polizei, ohne zuvor Rechtsrat eingeholt zu haben, damit wir Sie erfolgreich verteidigen können! Wir haben im Gegensatz zu Ihnen als Betroffener das Recht, Einsicht in die Bußgeldakte zu nehmen und können nach Akteneinsicht eine mit Ihnen abgestimmte Stellungnahme abgeben. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen können die Messungen genau überprüft werden.

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