Ungarisches Recht

Dank perfekter Sprachkenntnisse können wir Ihre Interessen als Unternehmer, Unternehmen oder Privatperson vornehmlich in erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten vor Ort in Ungarn über zuverlässige, entsprechend instruierte Kooperationspartner optimal vertreten.

Wir helfen Ihnen bei der Gründung eines ungarischen Unternehmens, den damit verbundenen grenzüberschreitenden Rechtsfragen, z.B. Vermeidung der Doppelbesteuerung, bei den sich anschließenden Aufgabenstellungen in der unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere der Geschäftsführung, Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern, sowie bei der Verhandlung, dem Abschluss und der Durchsetzung von Miet-, Pacht-, Kauf-, Werk- und Lieferverträgen.

Umgekehrt unterstützen wir auch ungarische Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Aktivitäten in Deutschland, z.B. bei der Anbahnung von Kontakten, der Gründung einer deutschen Niederlassung oder Firma, dem Abschluss von Verträgen und bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in Deutschland.

In Zeiten der zunehmenden Globalisierung häufen sich Erbfälle von nach Ungarn ausgewanderten, ursprünglich in Deutschland ansässigen Erblassern, häufig Pensionäre oder ehemalige Ungarn. Wir helfen den deutschen Angehörigen bei der Durchsetzung ihrer erbrechtlichen Ansprüche in Ungarn unter kompetenter Berücksichtigung der geltenden europäischen Erbrechtsverordnung durch:

  • Besorgung des europäischen Nachlasszeugnisses nebst erforderlichen ungarischen Übersetzungen;
  • Vertretung in ungarischen Nachlassverfahren zur Erbenermittlung und Nachlassübergabe;
  • Verwertung von Nachlassgegenständen in Ungarn.

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