Mandant werden

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    Honorar / Vergütung

    Wir legen Wert auf eine transparente und für uns wie unsere Mandanten gleichermaßen faire, wirtschaftliche Vergütung unserer Tätigkeit.

    Der Erstkontakt

    Gleichgültig ob per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular, der Erstkontakt ist immer kostenlos und unverbindlich.

    Eine Erstberatung zum Festpreis von 190 EUR netto

    Wir bieten eine grobe Aufnahme des Sachverhalts und die Prüfung und Beantwortung einfacherer Rechtsfragen entweder persönlich an unseren Kanzleistandorten, telefonisch oder per E-Mail an.

    Wenn Sie uns weitergehend mandatieren:

    Ein Zeithonorar

    richtet sich nach unserem Zeitaufwand. Unsere Stundensätze liegen, je nach Auftragsgegenstand und Spezialisierungsgrad des für Sie tätigen Rechtsanwalts, zwischen 220 und 300 EUR netto.

    Die Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

    sind wir von Rechts wegen verpflichtet, mindestens zu berechnen, wenn wir Sie vor Gericht vertreten. Sie bemessen sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit und nach gesetzlichen Gebührensätzen. Bei bedeutenderen Gegenstandswerten und abschätzbarem Aufwand können wir RVG-Gebühren auch für eine außergerichtliche Tätigkeit vereinbaren.

    Ein Pauschalpreis

    sorgt von Anfang an für Gewissheit über die Höhe Ihrer Anwaltskosten, wenn wir unseren Aufwand schon vor Erteilung des Auftrags kalkulieren können, wie etwa häufiger bei der Gestaltung von Verträgen und Testamenten.