Zahlungsverlangen kann Pflichtteilsstrafklausel auslösen!

Das Berliner Testament, in dem sich Eheleute gegenseitig zu Erben und ihre Kinder zu sogenannten Schlusserben einsetzen, erfreut sich großer Beliebtheit. Ziel dabei ist, dass der länger lebende Ehepartner zeitlebens das gesamte Vermögen auch des zuerst versterbenden Partners zur Verfügung haben soll und die Kinder erst dann etwas erhalten sollen, wenn der länger lebende Elternteil verstirbt.

Allerdings kann hierdurch den Kindern ihr gesetzlicher Pflichtteilsanspruch nach dem zuerst versterbenden Elternteil nicht genommen werden. Verlangt ein Kind seinen Pflichtteil, führt dies nicht automatisch dazu, dass es im zweiten Erbfall entsprechend schlechter gestellt ist. Vielmehr bleibt es grundsätzlich Schlusserbe. Das Groteske dabei ist, dass dieses Kind, das den Willen seiner Eltern missachtet, in der Gesamtschau besser gestellt ist, als ein Kind, das dem Willen der Eltern folgend, erst im zweiten Erbfall seinen Erbteil geltend macht. Um dieses Ergebnis möglichst zu vermeiden, sind in Berliner Testamenten sog. Pflichtteilsstrafklauseln üblich. Die Eltern können verfügen, dass ein Kind, dass gegen seinen Willen im ersten Erbfall den Pflichtteil geltend macht, auch im zweiten Erbfall auf den Pflichtteil gesetzt, somit „enterbt“ wird.

Auch bei einer solchen Pflichtteilsstrafklausel bleibt es den Kindern im ersten Erbfall unbenommen, als Pflichtteilsberechtigte vom überlebenden Elternteil Auskunft über den Nachlass des verstorbenen Elternteils zu verlangen. Das allein löst die Folgen der Strafklausel noch nicht aus. Dazu muss zugleich der Pflichtteil ernsthaft geltend gemacht werden. Das OLG Köln hat unlängst entschieden, dass dies der Fall ist, wenn das Kind zusammen mit seinem Auskunftsbegehren erklärt, bei Zahlung eines nennenswerten Betrages (hier 10.000 €) den Pflichtteil nicht geltend machen zu wollen, und zwar auch dann, wenn es ausdrücklich erwähnt, dass der Betrag auf seinen künftigen Erbteil anzurechnen sei.

Beitrag teilen:

Vorheriger Beitrag
Erstmals verlängerte Abgabefristen für Jahressteuererklärungen 2018
Nächster Beitrag
Zum steuerfreien Erwerb des Familienheims