Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen unwirksamer Bearbeitungsklauseln zum 31.12.14

Der Bundesgerichtshof hat vorformulierte Bestimmungen über Bearbeitungsentgelte in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern für unwirksam erklärt ( Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 u. XI ZR 170/13). Hieraus resultierenden Rückforderungsansprüchen hielten viele Banken bei Altverträgen die Verjährungseinrede entgegen, wonach mit Schluss des Jahres des jeweiligen Vertragsschlusses die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB zu laufen begonnen haben sollte.

Der Bundesgerichtshof hat dem nun am 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) eine Absage erteilt und entschieden, dass in den dortigen Fällen aus Verträgen u.a. aus den Jahren 2006 und 2008 resultierende Rückzahlungsansprüche nicht verjährt sind. Die dreijährige Verjährungsfrist der bereicherungsrechtlichen Rückforderungsansprüche beginnt erst mit dem Zeitpunkt, ab dem ein Verbraucher nach zuvor unsicherer und zweifelhafter Rechtslage sich an einer gefestigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte orientieren konnte. 2011 haben mehrere Oberlandesgerichte die Unwirksamkeit der Klauseln über Bearbeitungsentgelte festgestellt. Somit musste ein Verbraucher mit Schluss des Jahres 2011 damit rechnen, dass den Banken künftig die Berufung auf hiervon abweichende ältere Urteile des Bundesgerichtshofs verwehrt bleibt.

Es steht fest, dass nur solche Rückforderungsansprüche verjährt sind, die vor 2004 oder im Jahr 2004 vor mehr als 10 Jahren entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten und kenntnisunabhängigen 10jährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Schritte vorgenommen wurden.

Es lohnt somit ältere Darlehensverträge (Kredit/Finanzierung) daraufhin überprüfen zu lassen, ob ein unwirksames Bearbeitungsentgelt vereinbart wurde und Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden können. Zur Vermeidung der Verjährung muss ggf. alsbald die gerichtliche Geltendmachung erfolgen, da Ansprüche aus den Jahren 2004 bis 2011 am 31.12.2014 verjähren.

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