Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral formuliert sein

Im Bewerbungsprozess sind geschlechtsneutral auszuschreiben (§§ 1, 2 Abs. 1 Ziff. 1 AGG). Anderenfalls droht ein Entschädigungsanspruch eines abgelehnten Bewerbers in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern der ausgeschriebenen Arbeitsstelle.
Voraussetzung für diesen Entschädigungsanspruch ist allerdings ein ernsthaftes Interesse des Bewerbers an dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Entscheidung vom 19. September 2024, 8 AZR 21/24 seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Entschädigungsanspruch auch bei fehlerhafter Stellenausschreibung nur dann entsteht, wenn die Bewerbung ernsthaft erfolgte.
In dem jetzt entschiedenen Falle hatte sich der Kläger als gelernter Industriekaufmann auf in weiblicher Form – meist in ebay ausgeschriebenen – Sekretariatsstellen beworben, und zwar in Hamburg, Nagold, Berlin, Düsseldorf, Hagen, und im vorliegend entschiedenen Fall in Dortmund. In jedenfalls 11 Fällen hat er innerhalb von 15 Monaten jeweils Entschädigungsklagen bei den Arbeitsgerichten erhoben. Die Vorinstanzen hatten argumentiert, es fehle zum einen an einer entsprechend vollständigen Bewerbung, da der Kläger auf die angeforderten Qualifikationsmerkmale nicht eingegangen sei, im Übrigen sei eine Umzugswilligkeit an den neuen Arbeitsplatz, 170 km vom Wohnort entfernt, nicht erkennbar.
Das BAG betont, dass das Verhalten des Klägers rechtsmissbräuchlich sei; es komme ihm ganz offensichtlich nicht auf eine neue Tätigkeit an, vielmehr versuche er, durch die Entschädigungen seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Dies sei aber nicht der Sinn des gesetzlich verankerten Entschädigungsanspruches. Ein Bewerber müsse ein ernsthaftes Interesse an der ausgeschriebenen Position haben.
Arbeitgeber müssen darauf achten, dass die Stellenausschreibungen – intern wie extern – geschlechtsneutral formuliert sind. Mindestens ist der Hinweis „m/w/d“ aufzunehmen. Der hier geschilderte Rechtsstreit dauerte knapp zwei Jahre und wurde aufwändig betrieben. Dies kann durch eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung vermieden werden.

I

Beitrag teilen:

Vorheriger Beitrag
Neues zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen